Antrag: | Offen, nachhaltig, modern – starke Hochschulen für Rheinland-Pfalz |
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Antragsteller*in: | Jonas-Luca König (KV Neustadt/Weinstr.) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 18.04.2018, 21:50 |
A-4-320: Offen, nachhaltig, modern – starke Hochschulen für Rheinland-Pfalz
Antragstext
Von Zeile 319 bis 321:
bereitstehen. Dafür werden Hochschulbibliotheken benötigt, die diesen Namen auch verdienen. Ein umfassend sowie ausreichend bestückter Präsenszbestand sowie digitale Medien müssen für alle Studierenden zur Verfügung stehen. Sie müssen
Die Hochschulen sowie außerhochschulisch Forschungseinrichtungen in Rheinland-
Pfalz sind Motoren der erfolgreichen Weiterentwicklung des Landes. Die
Wissenschaft leistet Beiträge zur Bewältigung der großen
Zukunftsherausforderungen unserer Zeit: so etwa zur Verständigung und zum
friedlichen Miteinander der Kulturen, zum Gelingen der Energiewende oder dazu,
dass vielen Menschen in einer älter werdenden Gesellschaft auch im hohen Alter
ein würdiges Leben in der Mitte der Gesellschaft eröffnet werden kann. Um den
Aufgaben der Zukunft gerecht zu werden, wie zum Beispiel die zunehmende
Digitalisierung, die wachsende Vielfalt und Heterogenität unter Studierenden
sowie die Öffnung der Hochschulen, soll das neue Hochschulgesetz des Landes
Rheinland-Pfalz den Rahmen dafür setzen. Wir GRÜNE wollen dabei eine klare
Richtung vorgeben wohin sich unser rheinland-pfälzisches Hochschulsystem
entwickeln soll.
Hochschulfinanzen weiter stärken
Seit 2011 setzen wir GRÜNE uns für eine kontinuierliche Erhöhung der
Grundfinanzierung der Hochschulen ein, damit diese nicht nur die gewachsenen
Aufgaben bewältigen können, sondern auch das Geld effizient, kontinuierlich und
nach eigenem Ermessen in die stetige Verbesserung der Hochschule investieren
können. Indem wir den Hochschulen ermöglichen Globalhaushalte zu führen, wollen
wir die finanzielle Autonomie weiter fördern. Durch die Änderung des
Grundgesetzes ist es möglich geworden, dass der Bund langfristig die Hochschulen
finanziell bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Wir beabsichtigen, die
immer wieder befristeten Hochschulpakte zunehmend in eine verstetigte, also
dauerhafte Förderung der Hochschulen durch Bundesmittel zu überführen. Dabei
soll es einen fairen Verteilschlüssel geben, der die gesamte Studienphase
abbildet. Durch eine verstetigte Förderung von Bundesmitteln haben die
Hochschulen die notwenige Planungssicherheit, um die Studienbedingungen
kontinuierlich zu verbessern. Hierzu gehört die soziale Infrastruktur und die
Sicherstellung von ausreichendem sowie bezahlbarem Wohnraum. Außerdem soll das
breite Fächerspektrum, insbesondere die kleinen Fächer, welche vor allem an
Universitäten zu finden sind, auch in Zukunft finanziell gesichert werden.
Freie und innovative Lehre fördern
Bei der Fortführung des Bolognaprozesses werden wir uns weiter am Leitbild eines
selbstbestimmten Studiums orientieren und den bestmöglichen Übergang vom
Bachelor- ins Masterstudium sicherstellen. Wir GRÜNE trauen dabei Studierenden
eine freie Gestaltung ihres Studiums zu. Deshalb wollen wir das Studium in
Teilzeit ermöglichen und Interdisziplinarität stärken. Das gelingt beispielweise
durch die vereinfachte Anerkennung von Leistungen, welche in unterschiedlichen
Studiengängen, einem Studium Generale oder verschiedenen Hochschulen in
Deutschland oder im Ausland erbracht wurden. Attraktive Studienmodelle zum
berufsbegleitenden Studieren sollen weiterentwickelt werden um lebenslanges
Lernen zu fördern.
Um die Qualität der Lehre zu erhöhen ist eine gut aufgestellte Hochschuldidaktik
nötig. Es soll außerdem auf die zunehmende Heterogenität der Studierenden
eingegangen werden, wie zum Beispiel mit besonderen Angeboten, die sich an
bestimmte Studierende richten. Außerdem müssen Anwesenheitspflichten mit der
Novelle des Hochschulgesetzes wieder komplett abgeschafft werden. Ausnahmen kann
es bei Lehrveranstaltungen geben, welche die Anwesenheit zwingend erfordern,
weil zum Beispiel im Labor gearbeitet wird – die Leistung also nicht
selbstständig oder auf anderem Wege erbracht wird. Nicht nur die Freiheit aller
Studierenden würde sich erhöhen, sondern gerade Studierende entlasten, die neben
dem Studium anderen Aufgaben nachkommen müssen. Das betrifft zum Beispiel
Studierende, die Angehörige pflegen oder auf einen Job neben dem Studium
angewiesen sind. Es stärkt aber auch Lebensmodelle, die Studierende
eigenverantwortlich wählen, wie zum Beispiel die Gründung einer Familie oder das
berufsbegleitende Studium. Wir begrüßen, dass der Bundestag den Mutterschutz auf
Studierende ausgeweitet hat und werden den Implementierungsprozess an den
Hochschulen aufmerksam begleiten und wo nötig unterstützen. Gute Lehre und die
Unterstützung von Studierenden hängt nicht nur von der Anwesenheitspflicht ab.
Wir wollen weiter innovative Lehrprojekte an rheinland-pfälzischen Hochschulen
fördern. Gerade die Digitalisierung eröffnet hier Möglichkeiten für gänzlich
neue Angebote.
Hochschulen digitalisieren
Die Digitalisierung verändert nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die
Wissenschaft. Auf diesen tiefgreifenden Wandel wollen wir nicht nur reagieren,
sondern uns an die Spitze setzen. Es ist heute einfacher als je zuvor möglich
Forschungsergebnisse der Gesellschaft zugänglich zu machen oder deutschland- und
weltweit die Zusammenarbeit von Forscher*innen aber auch von Studierenden zu
ermöglichen. Nötig ist dafür unteranderem die richtige Ausbildung von
Schüler*innen, Student*innen und Dozent*innen. Um neuen Aufgaben und
Berufsfeldern, welche durch die Digitalisierung entstehen, zu begegnen, soll die
Einrichtung entsprechend neuer Studiengänge unterstützt werden. Aber auch in
klassischen Studiengängen muss die Digitalisierung Einzug ins Curriculum halten.
Gerade im Lehramtsstudium muss Medienkompetenz und der Umgang mit und der
Einsatz von digitalen Medien im Unterricht ein Baustein in der Ausbildung neuer
Lehrer*innen sein.
Die Digitalisierung lässt sich auch für ein neues Verständnis von Lehre nutzen
und kann helfen auf die Heterogenität der Studierenden einzugehen. Zum Beispiel
indem spezielle E-Learning-Angebote auf das Leistungsprofil der Studierenden
zugeschnitten sind. Bei der nötigen Einführung von E-Learning und Blended
learning-Angeboten sollen Hochschulen unterstützt werden. Dazu gehört
unteranderem der Aufbau didaktischer Kompetenzzentren um den Stoff entsprechend
in neuen Formaten aufzubereiten.
Gäste in Ringvorlesungen müssen vielleicht nicht mehr in jedem Fall persönlich
erscheinen, sondern können direkt aus San Francisco, Tel Aviv oder Opole direkt
zugeschaltet werden um mit Studierenden zu diskutieren. Auch im nationalen
Kontext wird es möglich Veranstaltungen online einem breiteren Publikum
zugänglich zu machen und den Wissensaustausch zu fördern. Um all das anzubieten
ist eine leistungsfähige digitale Infrastruktur an den Hochschulen nötig. Wir
unterstützen daher den Breitbandausbau insbesondere für die Hochschulen und
wollen sie auch bei der Umrüstung von Seminarräumen und Hörsälen unterstützen.
Gerade beim Um- oder Neubau von Hochschulgebäuden, insbesondere Bibliotheken,
ist auf eine zeitgemäße Ausstattung mit digitaler Infrastruktur, wie zum
Beispiel Computerarbeitsplätzen und einem umfangreichen Online-Katalog, zu
achten.
In einer digitalisierten Hochschullandschaft müssen die sensiblen Daten einem
entsprechend hohen Datenschutz unterliegen. Hochschulsysteme sind gegen Angriffe
von außen wirksam zu schützen. Mit Daten ist auch innerhalb von
Hochschulverwaltungen sparsam umzuehen. Darüber hinaus sollen auch Clearing-
Stellen eingerichteten werden, die als Anlaufpunkt dienen, Fragen zu beantworten
und Probleme zu lösen, die Studierende mit Campus-Management-Systemen haben.
Forschungseinrichtungen wollen wir ebenfalls eine leistungsfähige digitale
Infrastruktur in Rheinland-Pfalz bieten. Wir wollen, dass die Ergebnisse von
Forschung an öffentlichen Hochschulen zunehmend frei verfügbar für alle im Netz
veröffentlicht werden (open access). Davon können nicht nur interessierte
Bürger*innen profitieren, sondern auch Wissenschaftler*innen die darauf
aufbauend forschend tätig werden.
Forschung fördern und transparent gestalten
GRÜNE Forschungspolitik will Neugier fördern und verantwortliches Handeln für
die Gesellschaft stärken. Forschung muss dabei unabhängig und frei sein. Heute
kann kaum ein wichtiges gesellschaftliches Problem ohne den Beitrag der
Forschung gelöst werden. Dabei ist für uns wichtig, dass nicht nur dort
geforscht wird, wo ein wirtschaftlicher Nutzen erwartet wird. Stattdessen soll
die freie Entfaltung der Wissenschaft möglich sein, unabhängig von der Förderung
durch Drittmittel. Drittmittelforschung darf eine solide Grundfinanzierung für
Forschung und Lehre nicht ersetzen, sodass wir uns für ein ausgewogenes
Verhältnis von öffentlich finanzierter sowie drittmittelfinanzierter Forschung
einsetzen.
Die Freiheit der Forschung ist für uns Grüne nicht gänzlich unbegrenzt. Sie
endet dort, wo sie die Grenzen anderer Grundrechte oder Staatsziele berührt, zum
Beispiel im Hinblick auf Militärforschung. Wir GRÜNE in Rheinland-Pfalz begrüßen
Bestrebungen, auch an rheinland-pfälzischen Hochschulen durch Regelungen in der
Grundordnung, durch Festlegung in einem Leitbild der Hochschule oder durch
Grundsatzbeschlüsse der akademischen Gremien Zivilklauseln zu etablieren. Um der
gesellschaftlichen Verantwortung der Wissenschaft besser Rechnung zu tragen,
streben wir an, die Verpflichtung der Hochschulen auf friedliche und zivile
Zwecke auch im rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz zu verankern. Doch nicht
immer lässt sich schon zu Beginn eines Forschungsprojekts ein eventueller
ethischer oder moralischer Konflikt erkennen. Deshalb sollen Ethikkommission,
nach Vorbild der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Wissenschaftler*innen
beraten, wenn diese ethische Bedenken oder auch schlicht Fragestellungen zu
ihrer Forschung und deren Folgen haben. Zur Stärkung der Friedensforschung wurde
auf Initiative der Grünen Rheinland-Pfalz die Friedensakademie in Landau
gegründet, deren Arbeit auch in Zukunft gesichert und weiterentwickelt werden
soll.
Forschung, die durch staatliche Mittel gefördert wird, ist zwar unabhängig und
frei, dennoch ist sie, was ihre Ergebnisse angeht, der Öffentlichkeit gegenüber
Rechenschaft pflichtig. Das heißt für uns, die Forschungsvorhaben und Ergebnisse
müssen in wissenschaftsadäquater Weise transparent dargestellt werden. Herkunft
und Einsatz von Drittmitteln müssen ebenfalls geeignet veröffentlicht werden.
Mit dem Landestransparenzgesetz haben wir schon einen wichtigen Schritt in diese
Richtung gemacht. Im Rahmen der Evaluation dieses Gesetzes wollen wir uns dafür
einsetzen, dass Bereichsausnahmen insgesamt gestrichen sowie die vollständige
Transparenz bei Drittmittelforschung herbeigeführt wird.
Forschung findet in Rheinland-Pfalz nicht nur an Universitäten sondern vermehrt
auch an Hochschulen statt. Dort wo geforscht wird, soll auch promoviert werden
dürfen. Deshalb setzen wir uns, bei entsprechender wissenschaftlicher Leistung,
für ein Promotionsrecht für Hochschulen ein.
Eine gute finanzielle Ausstattung, eine zeitgemäße Infrastruktur, ethische
Verantwortung und ein attraktiver Arbeitsplatz sind wichtige Voraussetzungen für
Forschung auf hohem Niveau in Rheinland-Pfalz, für die wir die Weichen stellen
wollen. Wir wollen die Etablierung von Rheinland-Pfalz in der internationalen
Hochschullandschaft voranbringen, um die Gewinnung von Spitzenpersonal zu
unterstützen.
Medizinstudium ausbauen
In einer immer älter werdenden Gesellschaft fehlen schon heute Mediziner*innen,
vor allem auf dem Land. Deshalb wollen wir mehr Mediziner*innen in Rheinland-
Pfalz ausbilden. Auch ergänzende Standorte für das klinische Studium zum bisher
einzigen Studienort Mainz sind dabei zu prüfen. Damit rheinland-pfälzische
Absolvent*innen auch in ländlichen Regionen des Landes bleiben, sollen weiter
Anreizprogramme entwickelt werden.
Qualitätssicherung ernstnehmen
Die Verantwortung für die Qualität der Studiengänge liegt bei den Hochschulen.
Sie sind dazu aufgefordert die Entwicklung von Studiengängen nicht nur
anzustoßen, sondern sie auch nach deren Einführung weiter konstruktiv und
kritisch zu begleiten und deren Erfolg zu überprüfen und gegebenenfalls
Maßnahmen zu ergreifen um Probleme zu beheben. Der positive
Akkreditierungsbescheid ist somit nur ein Baustein gelungener
Qualitätssicherung. Wir wollen die Hochschulen unterstützen Mechanismen zu
etablieren um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Demokratie an Hochschulen stärken – mehr Mitbestimmung ermöglichen
In der Novelle des Hochschulgesetzes sehen wir die Möglichkeit die Demokratische
Teilhabe an unseren Hochschulen in Rheinland-Pfalz massiv zu stärken. Damit
wollen wir dazu beitragen, dass Studierende in der Mitgestaltung ihrer
Hochschulen umfassende Kompetenzen neben den akademischen erwerben können und
als mündige und engagierte Staatsbürger*innen die Hochschule. Demokratische
Teilhabe fördert außerdem die individuelle Persönlichkeitsentwicklung. Darüber
hinaus wollen wir die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten aller
Hochschulmitglieder – also den Studierenden, den Mitarbeiter*innen, den
Promovend*innen sowie der Professor*innen – stärken und insbesondere die
Mitwirkung der nicht-professoralen Gruppen aufwerten. Deshalb unterstützen wir
die Einrichtung paritätisch besetzter Hochschulgremien soweit dies
verfassungsrechtlich möglich ist. Dies ermöglicht Studierenden,
Mitarbeiter*innen, Promovend*innen, sowie Professor*innen eine gleichberechtigte
Teilhabe an allen wichtigen Entscheidungen. Den Hochschulen wollen wir außerdem
die Möglichkeit eröffnen das Amt eines Studentischen Vizepräsidenten zu
schaffen. Befristet auf ein Jahr kann so ein*e Student*in als gleichwertiges
Mitglied der Hochschulleitung die studentische Perspektive einbringen und die
Hochschule aktiv mitgestalten. Denkbar wäre eine Wahl durch den Senat der
Hochschule – analog zu den anderen Präsidiumsmitgliedern. Für diese Aufgabe soll
der*die Student*in für ein Jahr von ihren Verpflichtungen im Studium
freigestellt werden und eine angemessene Bezahlung erhalten. Vergleichbar mit
den Bürgerentscheiden auf der kommunalen Ebene, wollen wir, dass hochschulweite
Abstimmungen möglich werden. Nach dem Vorbild Baden-Württembergs soll auch die
Ur-Abwahl einer Hochschulleitung oder einzelner Mitglieder möglich werden. Bei
solchen hochschulweiten Entscheidungen sollen sich die Angehörigen aller
Mitgliedsgruppen mit gleichem Stimmrecht beteiligen können.
Als öffentlich finanzierte staatliche Einrichtungen haben die Hochschulen des
Landes zugleich eine gesellschaftliche Verantwortung und die Pflicht,
transparent zu arbeiten. Wir GRÜNE haben erreicht, dass die Hochschulräte nicht
mehr hinter verschlossenen Türen, sondern hochschulöffentlich tagen. In diesem
Zug wollen wir außerdem die Hochschulkuratorien auflösen und sie mit den
Hochschulräten zusammenlegen. Angepasst werden muss auch die Zahl der
studentischen Vertreter*innen. In Angesicht der breit gestreuten
Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz fordern wir nicht nur mindestens ein
studentisches Mitglied im Hochschulrat, sondern eine adäquate Repräsentation der
verschiedenen Hochschulstandorte. Wir wollen die Aufgaben der Hochschulräte auf
beratende Funktionen konzentrieren. Sie sollen künftig nicht mehr abschließend
über wichtige Fragen der Hochschulselbstverwaltung entscheiden und nicht mehr
das ausschließliche Recht haben, Vorschläge für die Wahl der Präsidentin oder
des Präsidenten zu unterbreiten. Bei Fragen, die die grundsätzliche Ausrichtung
der Hochschule betreffen wie zum Beispiel gemeinsame Projekte mit dem Land oder
mit Drittmittelgeber*innen, sollen die demokratisch gewählten
Hochschulvertreter*innen einbezogen werden.
Zur Hochschule gehören auch Promovend*innen, die bisher von keiner der
offiziellen Statusgruppe repräsentiert werden. Wir wollen die Promovierenden
deshalb als eigne Statusgruppe anerkennen, wie schon in Baden-Württemberg.
Wir unterstützen weiterhin die Selbstverwaltung der Verfassten
Studierendenschaft, die auch das politische Mandat beinhaltet. Die
LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz soll gestärkt werden indem ihr nicht nur
das bloße Recht zur Selbstgründung eingeräumt wird, sondern sie fest im
Hochschulgesetz verankert wird.
Betriebliche Mitbestimmung an allen Hochschulen, auch denen in freier
Trägerschaft, begrüßen wir.
Soziale Hochschullandschaft – Studienbedingungen verbessern
2011 haben wir GRÜNE die Studiengebühren in Rheinland-Pfalz für das zweistufige
Erststudium komplett abgeschafft. Doch zu einer sozialen Hochschullandschaft
gehört mehr als nur die Abwesenheit von Studiengebühren. Wir wollen die
Hochschulen und die Studierendenwerke darin unterstützen eine soziale
Infrastruktur zu schaffen bzw. diese auszubauen. Dazu gehört zum Beispiel das
Angebot von Kita-Plätzen an Hochschulen zu erhöhen. So soll jeder
Hochschulstandort mindestens eine Campus-Kita erhalten. Bei Kitas der
Studierendenwerke, die sich zum Großteil aus den Beiträgen der Studierenden
finanzieren, müssen Studierende Eltern bei der Vergabe Priorität haben.
Wer studiert, muss auch geeigneten und bezahlbaren Wohnraum finden können. Die
Studierendenwerke müssen daher campusnahe und kostengünstige Wohnheimplätze
vorhalten. Um sie dabei zu unterstützen, wollen wir die vorhandenen
Förderrichtlinien entsprechend überarbeiten und weiterentwickeln. Neben
Einzelappartements sind auch Wohngemeinschaften gefragt und können dabei helfen,
den Bau- und Mietpreis sowie den Flächenverbrauch sozial und ökologisch zu
gestalten. Wohnungsbau für Studierende hilft außerdem dabei den Wohnungsmarkt,
gerade in Städten, zu entspannen.
Trotz des gebührenfreien Erststudiums sind in Rheinland-Pfalz rund 1000
Studierende pro Semester von Studiengebühren, nämlich für das Zweitstudium,
betroffen. Diese Studiengebühren können individuelle Karrierewege verbauen und
halten auch potentielle Studierende aus Rheinland-Pfalz fern, wenn sie woanders
für ein Studium keine Gebühren entrichten müssen. Deshalb wollen wir die
Zweitstudiengebühren abschaffen. Die Hochschulen sparen sich damit den
zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei der Eintreibung der Gebühren. Die fehlenden
Einnahmen von ca. 1,3 Millionen Euro pro Jahr (für alle Hochschulen
zusammengenommen) sollen durch eine entsprechende Erhöhung der Grundfinanzierung
des Landes kompensiert werden.
Die Anzahl von Studienabbrechern, gerade in der Studieneingangsphase, ist uns zu
hoch. Wir wollen Studierende im Übergang von Schule zu Hochschule besser
unterstützen, zum Beispiel durch vielfältige Beratungsangebote. Im Studium geht
es nicht nur um gute Lehre, die auf die Heterogenität der Studierenden eingeht,
um Studienabbrüche zu vermeiden, sondern auch darum erfolgreiche Wege
aufzuzeigen, wenn das Studium doch nicht das richtige ist. Die gewonnene
Erfahrung ist auch ohne Abschluss nicht verloren und kann für den weiteren
Lebensweg wertvoll sein. Wir setzen uns für ein Forschungsprojekt ein, welches
die Motive für Studienabbrüche und den darauf folgenden Bildungsweg erfasst um
daraus Handlungsfelder für Politik und Hochschulen abzuleiten.
Wir wollen keine „qualifizierten Atteste“ an rheinland-pfälzischen Hochschulen
mehr zulassen. So gibt es aktuell an einigen Hochschulen die Regelung, dass sich
Studierende Atteste mit ihren Symptomen von einem Arzt aushändigen lassen müssen
um diese Mitarbeiter*innen vorzulegen, die dann entscheiden, ob der*die
Studierende prüfungstauglich ist oder nicht. Wir sehen darin einen massiven
Eingriff nicht nur in die Privatsphäre von Studierenden, sondern auch in die
ärztliche Schweigepflicht. Wir wollen stattdessen ein geordnetes Verfahren, dass
die Privatsphäre der Studierenden schützt. Ein Attest von einem Arzt, welches
bescheinigt, dass der Studierende krank und somit prüfungsunfähig ist, muss
ausreichen um an einer Prüfung nicht teilzunehmen! Hat die Hochschule den Wunsch
einen Amtsarzt hinzuziehen, muss sie die Kosten dafür übernehmen. Statt Druck
auf Studierende auszuüben, dass diese an Prüfungen teilnehmen, wünschen wir uns
eine konstruktive Begleitung der Studierenden auf dem Weg zum Studienabschluss.
Die Grünen in Rheinland-Pfalz werden sich weiter für eine Verbesserung des BAföG
einsetzen. Dazu gehört eine elternunabhängige Mindestförderung ebenso wie ein
niedrigschwelliges Antragsverfahren. Bei immer weiter sinkenden Zahlen von
BAföG-Empfänger*innen muss die Bundesregierung dringend die Fördersätze und
Freibeträge der Realität anpassen! Wir wollen außerdem gut ausgestattete BAföG-
Ämter in Rheinland-Pfalz, welche in Zukunft bei den Studierendenwerken
angesiedelt werden sollen, wie das auch in allen anderen Bundesländern
Deutschlands der Fall ist. Die Hochschulen werden damit entlastet und
Studierendenvertreter*innen können über den Verwaltungsrat der Studierendenwerke
auf ein ausreichendes Angebot achten und im Zweifel Einfluss nehmen.
Gute Arbeitsbedingungen sichern gute Forschung und Lehre
Wir Grüne setzen uns ein für verlässliche und familienfreundliche
wissenschaftliche Karrieren. Die befristeten Hochschulmittel haben jedoch zu
einem deutlichen Anstieg von befristeten und prekären Arbeitsverhältnissen im
Wissenschaftsbetrieb geführt. Mit solchen Kettenbefristungen wollen wir Schluss
machen. Durch eine solide sowie auskömmliche Grundfinanzierung möchten wir die
sachgrundlose Befristung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sukzessive
abbauen. Außerdem muss bei jeder befristeten Anstellung die Befristung begründet
werden – nicht umgekehrt. Es soll außerdem ein Qualifikationsziel für die
Mitarbeiter*innen vereinbart werden und das Erreichen sichergestellt.
Insbesondere die neue Möglichkeit Stellen von Mitarbeiter*innen nicht mehr an
kurze Projektmittellaufzeiten knüpfen zu müssen, wenn eine Weiterfinanzierung
absehbar ist, soll für die Entfristung von Stellen genutzt werden. Die
Leitlinien des Landes für gute Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen sind
eine gute Grundlage und sollen auch in Zukunft beachtet werden. Darüber hinaus
sollen die Hochschulen die Vereinbarkeit wissenschaftlicher Qualifikation und
Familie fördern, dazu gehört neben der fairen Bezahlung auch soziale
Infrastruktur wie ein ausreichendes Angebot an Kita-Plätzen. Auf Bundesebene
wollen wir uns für die Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
einsetzen. Das Gesetz schafft nicht nur unnötige Bürokratie, sondern beendet
wissenschaftliche Karrieren nach maximal 12 Jahren ohne auf individuelle
Lebenssituationen oder Karriereperspektiven eingehen zu können.
Zur Hochschule gehören auch Promovend*innen, die bisher von keiner der
offiziellen Statusgruppe repräsentiert werden. Wir wollen die Promovierenden
deshalb als eigne Statusgruppe anerkennen, wie schon in Baden-Württemberg.
Außerdem soll die Einrichtung von Promotionskollegs unterstützt werden, in denen
sich Promovierende austauschen können und sie auch Ansprechpartner finden.
Außerdem soll verhindert werden, dass Promovierende mit zu vielen anderen
Aufgaben überlastet werden und fordern deshalb eine Mindestzeit ein, die für die
Arbeit an ihrer Promotion vorbehalten bleibt.
Hochschulbau – modern und ökologisch
Hochschulen sind nur dann attraktiv und können ihren umfangreichen Aufgaben in
Lehre und Forschung nachkommen, wenn auch die entsprechenden Gebäude dafür
bereitstehen. Dafür werden Hochschulbibliotheken benötigt, die diesen Namen auch
verdienen. Ein umfassend sowie ausreichend bestückter Präsenszbestand sowie
digitale Medien müssen für alle Studierenden zur Verfügung stehen. Sie müssen
außerdem genügend Arbeitsplätze für die Studierenden bieten. Das Bildungsangebot
der Hochschulbibliotheken im Sinne der kulturellen Teilhabe soll auch der
Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Bei allen Planungen zur Gebäudeentwicklung an einer Hochschule sind außerdem die
gewählten Vertreter*innen der Hochschulgremien einzubeziehen. Schließlich wissen
Student*innen oder Forscher*innen am besten welche Räumlichkeiten sie für ihre
Bedürfnisse benötigen. Grundsätzlich muss nicht nur die Kapazität an Räumen
ausreichend sein, sondern auch deren Ausstattung. Angefangen bei grundsätzlichen
Dingen wie Räume frei von gesundheitsschädlichen Materialien, mit Heizung bis
hin zu einer entsprechenden digitalen Ausstattung. Damit die Klimaneutralität
2050 erreicht werden kann, müssen Neubauten grundsätzlich im Passivhausstandard
ausgeführt werden. Es ist außerdem zu prüfen inwiefern die Flächen der
Hochschulen in Rheinland-Pfalz für die Nutzung durch erneuerbare Energien
geeignet sind.
Von Zeile 319 bis 321:
bereitstehen. Dafür werden Hochschulbibliotheken benötigt, die diesen Namen auch verdienen. Ein umfassend sowie ausreichend bestückter Präsenszbestand sowie digitale Medien müssen für alle Studierenden zur Verfügung stehen. Sie müssen
Die Hochschulen sowie außerhochschulisch Forschungseinrichtungen in Rheinland-
Pfalz sind Motoren der erfolgreichen Weiterentwicklung des Landes. Die
Wissenschaft leistet Beiträge zur Bewältigung der großen
Zukunftsherausforderungen unserer Zeit: so etwa zur Verständigung und zum
friedlichen Miteinander der Kulturen, zum Gelingen der Energiewende oder dazu,
dass vielen Menschen in einer älter werdenden Gesellschaft auch im hohen Alter
ein würdiges Leben in der Mitte der Gesellschaft eröffnet werden kann. Um den
Aufgaben der Zukunft gerecht zu werden, wie zum Beispiel die zunehmende
Digitalisierung, die wachsende Vielfalt und Heterogenität unter Studierenden
sowie die Öffnung der Hochschulen, soll das neue Hochschulgesetz des Landes
Rheinland-Pfalz den Rahmen dafür setzen. Wir GRÜNE wollen dabei eine klare
Richtung vorgeben wohin sich unser rheinland-pfälzisches Hochschulsystem
entwickeln soll.
Hochschulfinanzen weiter stärken
Seit 2011 setzen wir GRÜNE uns für eine kontinuierliche Erhöhung der
Grundfinanzierung der Hochschulen ein, damit diese nicht nur die gewachsenen
Aufgaben bewältigen können, sondern auch das Geld effizient, kontinuierlich und
nach eigenem Ermessen in die stetige Verbesserung der Hochschule investieren
können. Indem wir den Hochschulen ermöglichen Globalhaushalte zu führen, wollen
wir die finanzielle Autonomie weiter fördern. Durch die Änderung des
Grundgesetzes ist es möglich geworden, dass der Bund langfristig die Hochschulen
finanziell bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Wir beabsichtigen, die
immer wieder befristeten Hochschulpakte zunehmend in eine verstetigte, also
dauerhafte Förderung der Hochschulen durch Bundesmittel zu überführen. Dabei
soll es einen fairen Verteilschlüssel geben, der die gesamte Studienphase
abbildet. Durch eine verstetigte Förderung von Bundesmitteln haben die
Hochschulen die notwenige Planungssicherheit, um die Studienbedingungen
kontinuierlich zu verbessern. Hierzu gehört die soziale Infrastruktur und die
Sicherstellung von ausreichendem sowie bezahlbarem Wohnraum. Außerdem soll das
breite Fächerspektrum, insbesondere die kleinen Fächer, welche vor allem an
Universitäten zu finden sind, auch in Zukunft finanziell gesichert werden.
Freie und innovative Lehre fördern
Bei der Fortführung des Bolognaprozesses werden wir uns weiter am Leitbild eines
selbstbestimmten Studiums orientieren und den bestmöglichen Übergang vom
Bachelor- ins Masterstudium sicherstellen. Wir GRÜNE trauen dabei Studierenden
eine freie Gestaltung ihres Studiums zu. Deshalb wollen wir das Studium in
Teilzeit ermöglichen und Interdisziplinarität stärken. Das gelingt beispielweise
durch die vereinfachte Anerkennung von Leistungen, welche in unterschiedlichen
Studiengängen, einem Studium Generale oder verschiedenen Hochschulen in
Deutschland oder im Ausland erbracht wurden. Attraktive Studienmodelle zum
berufsbegleitenden Studieren sollen weiterentwickelt werden um lebenslanges
Lernen zu fördern.
Um die Qualität der Lehre zu erhöhen ist eine gut aufgestellte Hochschuldidaktik
nötig. Es soll außerdem auf die zunehmende Heterogenität der Studierenden
eingegangen werden, wie zum Beispiel mit besonderen Angeboten, die sich an
bestimmte Studierende richten. Außerdem müssen Anwesenheitspflichten mit der
Novelle des Hochschulgesetzes wieder komplett abgeschafft werden. Ausnahmen kann
es bei Lehrveranstaltungen geben, welche die Anwesenheit zwingend erfordern,
weil zum Beispiel im Labor gearbeitet wird – die Leistung also nicht
selbstständig oder auf anderem Wege erbracht wird. Nicht nur die Freiheit aller
Studierenden würde sich erhöhen, sondern gerade Studierende entlasten, die neben
dem Studium anderen Aufgaben nachkommen müssen. Das betrifft zum Beispiel
Studierende, die Angehörige pflegen oder auf einen Job neben dem Studium
angewiesen sind. Es stärkt aber auch Lebensmodelle, die Studierende
eigenverantwortlich wählen, wie zum Beispiel die Gründung einer Familie oder das
berufsbegleitende Studium. Wir begrüßen, dass der Bundestag den Mutterschutz auf
Studierende ausgeweitet hat und werden den Implementierungsprozess an den
Hochschulen aufmerksam begleiten und wo nötig unterstützen. Gute Lehre und die
Unterstützung von Studierenden hängt nicht nur von der Anwesenheitspflicht ab.
Wir wollen weiter innovative Lehrprojekte an rheinland-pfälzischen Hochschulen
fördern. Gerade die Digitalisierung eröffnet hier Möglichkeiten für gänzlich
neue Angebote.
Hochschulen digitalisieren
Die Digitalisierung verändert nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die
Wissenschaft. Auf diesen tiefgreifenden Wandel wollen wir nicht nur reagieren,
sondern uns an die Spitze setzen. Es ist heute einfacher als je zuvor möglich
Forschungsergebnisse der Gesellschaft zugänglich zu machen oder deutschland- und
weltweit die Zusammenarbeit von Forscher*innen aber auch von Studierenden zu
ermöglichen. Nötig ist dafür unteranderem die richtige Ausbildung von
Schüler*innen, Student*innen und Dozent*innen. Um neuen Aufgaben und
Berufsfeldern, welche durch die Digitalisierung entstehen, zu begegnen, soll die
Einrichtung entsprechend neuer Studiengänge unterstützt werden. Aber auch in
klassischen Studiengängen muss die Digitalisierung Einzug ins Curriculum halten.
Gerade im Lehramtsstudium muss Medienkompetenz und der Umgang mit und der
Einsatz von digitalen Medien im Unterricht ein Baustein in der Ausbildung neuer
Lehrer*innen sein.
Die Digitalisierung lässt sich auch für ein neues Verständnis von Lehre nutzen
und kann helfen auf die Heterogenität der Studierenden einzugehen. Zum Beispiel
indem spezielle E-Learning-Angebote auf das Leistungsprofil der Studierenden
zugeschnitten sind. Bei der nötigen Einführung von E-Learning und Blended
learning-Angeboten sollen Hochschulen unterstützt werden. Dazu gehört
unteranderem der Aufbau didaktischer Kompetenzzentren um den Stoff entsprechend
in neuen Formaten aufzubereiten.
Gäste in Ringvorlesungen müssen vielleicht nicht mehr in jedem Fall persönlich
erscheinen, sondern können direkt aus San Francisco, Tel Aviv oder Opole direkt
zugeschaltet werden um mit Studierenden zu diskutieren. Auch im nationalen
Kontext wird es möglich Veranstaltungen online einem breiteren Publikum
zugänglich zu machen und den Wissensaustausch zu fördern. Um all das anzubieten
ist eine leistungsfähige digitale Infrastruktur an den Hochschulen nötig. Wir
unterstützen daher den Breitbandausbau insbesondere für die Hochschulen und
wollen sie auch bei der Umrüstung von Seminarräumen und Hörsälen unterstützen.
Gerade beim Um- oder Neubau von Hochschulgebäuden, insbesondere Bibliotheken,
ist auf eine zeitgemäße Ausstattung mit digitaler Infrastruktur, wie zum
Beispiel Computerarbeitsplätzen und einem umfangreichen Online-Katalog, zu
achten.
In einer digitalisierten Hochschullandschaft müssen die sensiblen Daten einem
entsprechend hohen Datenschutz unterliegen. Hochschulsysteme sind gegen Angriffe
von außen wirksam zu schützen. Mit Daten ist auch innerhalb von
Hochschulverwaltungen sparsam umzuehen. Darüber hinaus sollen auch Clearing-
Stellen eingerichteten werden, die als Anlaufpunkt dienen, Fragen zu beantworten
und Probleme zu lösen, die Studierende mit Campus-Management-Systemen haben.
Forschungseinrichtungen wollen wir ebenfalls eine leistungsfähige digitale
Infrastruktur in Rheinland-Pfalz bieten. Wir wollen, dass die Ergebnisse von
Forschung an öffentlichen Hochschulen zunehmend frei verfügbar für alle im Netz
veröffentlicht werden (open access). Davon können nicht nur interessierte
Bürger*innen profitieren, sondern auch Wissenschaftler*innen die darauf
aufbauend forschend tätig werden.
Forschung fördern und transparent gestalten
GRÜNE Forschungspolitik will Neugier fördern und verantwortliches Handeln für
die Gesellschaft stärken. Forschung muss dabei unabhängig und frei sein. Heute
kann kaum ein wichtiges gesellschaftliches Problem ohne den Beitrag der
Forschung gelöst werden. Dabei ist für uns wichtig, dass nicht nur dort
geforscht wird, wo ein wirtschaftlicher Nutzen erwartet wird. Stattdessen soll
die freie Entfaltung der Wissenschaft möglich sein, unabhängig von der Förderung
durch Drittmittel. Drittmittelforschung darf eine solide Grundfinanzierung für
Forschung und Lehre nicht ersetzen, sodass wir uns für ein ausgewogenes
Verhältnis von öffentlich finanzierter sowie drittmittelfinanzierter Forschung
einsetzen.
Die Freiheit der Forschung ist für uns Grüne nicht gänzlich unbegrenzt. Sie
endet dort, wo sie die Grenzen anderer Grundrechte oder Staatsziele berührt, zum
Beispiel im Hinblick auf Militärforschung. Wir GRÜNE in Rheinland-Pfalz begrüßen
Bestrebungen, auch an rheinland-pfälzischen Hochschulen durch Regelungen in der
Grundordnung, durch Festlegung in einem Leitbild der Hochschule oder durch
Grundsatzbeschlüsse der akademischen Gremien Zivilklauseln zu etablieren. Um der
gesellschaftlichen Verantwortung der Wissenschaft besser Rechnung zu tragen,
streben wir an, die Verpflichtung der Hochschulen auf friedliche und zivile
Zwecke auch im rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz zu verankern. Doch nicht
immer lässt sich schon zu Beginn eines Forschungsprojekts ein eventueller
ethischer oder moralischer Konflikt erkennen. Deshalb sollen Ethikkommission,
nach Vorbild der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Wissenschaftler*innen
beraten, wenn diese ethische Bedenken oder auch schlicht Fragestellungen zu
ihrer Forschung und deren Folgen haben. Zur Stärkung der Friedensforschung wurde
auf Initiative der Grünen Rheinland-Pfalz die Friedensakademie in Landau
gegründet, deren Arbeit auch in Zukunft gesichert und weiterentwickelt werden
soll.
Forschung, die durch staatliche Mittel gefördert wird, ist zwar unabhängig und
frei, dennoch ist sie, was ihre Ergebnisse angeht, der Öffentlichkeit gegenüber
Rechenschaft pflichtig. Das heißt für uns, die Forschungsvorhaben und Ergebnisse
müssen in wissenschaftsadäquater Weise transparent dargestellt werden. Herkunft
und Einsatz von Drittmitteln müssen ebenfalls geeignet veröffentlicht werden.
Mit dem Landestransparenzgesetz haben wir schon einen wichtigen Schritt in diese
Richtung gemacht. Im Rahmen der Evaluation dieses Gesetzes wollen wir uns dafür
einsetzen, dass Bereichsausnahmen insgesamt gestrichen sowie die vollständige
Transparenz bei Drittmittelforschung herbeigeführt wird.
Forschung findet in Rheinland-Pfalz nicht nur an Universitäten sondern vermehrt
auch an Hochschulen statt. Dort wo geforscht wird, soll auch promoviert werden
dürfen. Deshalb setzen wir uns, bei entsprechender wissenschaftlicher Leistung,
für ein Promotionsrecht für Hochschulen ein.
Eine gute finanzielle Ausstattung, eine zeitgemäße Infrastruktur, ethische
Verantwortung und ein attraktiver Arbeitsplatz sind wichtige Voraussetzungen für
Forschung auf hohem Niveau in Rheinland-Pfalz, für die wir die Weichen stellen
wollen. Wir wollen die Etablierung von Rheinland-Pfalz in der internationalen
Hochschullandschaft voranbringen, um die Gewinnung von Spitzenpersonal zu
unterstützen.
Medizinstudium ausbauen
In einer immer älter werdenden Gesellschaft fehlen schon heute Mediziner*innen,
vor allem auf dem Land. Deshalb wollen wir mehr Mediziner*innen in Rheinland-
Pfalz ausbilden. Auch ergänzende Standorte für das klinische Studium zum bisher
einzigen Studienort Mainz sind dabei zu prüfen. Damit rheinland-pfälzische
Absolvent*innen auch in ländlichen Regionen des Landes bleiben, sollen weiter
Anreizprogramme entwickelt werden.
Qualitätssicherung ernstnehmen
Die Verantwortung für die Qualität der Studiengänge liegt bei den Hochschulen.
Sie sind dazu aufgefordert die Entwicklung von Studiengängen nicht nur
anzustoßen, sondern sie auch nach deren Einführung weiter konstruktiv und
kritisch zu begleiten und deren Erfolg zu überprüfen und gegebenenfalls
Maßnahmen zu ergreifen um Probleme zu beheben. Der positive
Akkreditierungsbescheid ist somit nur ein Baustein gelungener
Qualitätssicherung. Wir wollen die Hochschulen unterstützen Mechanismen zu
etablieren um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Demokratie an Hochschulen stärken – mehr Mitbestimmung ermöglichen
In der Novelle des Hochschulgesetzes sehen wir die Möglichkeit die Demokratische
Teilhabe an unseren Hochschulen in Rheinland-Pfalz massiv zu stärken. Damit
wollen wir dazu beitragen, dass Studierende in der Mitgestaltung ihrer
Hochschulen umfassende Kompetenzen neben den akademischen erwerben können und
als mündige und engagierte Staatsbürger*innen die Hochschule. Demokratische
Teilhabe fördert außerdem die individuelle Persönlichkeitsentwicklung. Darüber
hinaus wollen wir die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten aller
Hochschulmitglieder – also den Studierenden, den Mitarbeiter*innen, den
Promovend*innen sowie der Professor*innen – stärken und insbesondere die
Mitwirkung der nicht-professoralen Gruppen aufwerten. Deshalb unterstützen wir
die Einrichtung paritätisch besetzter Hochschulgremien soweit dies
verfassungsrechtlich möglich ist. Dies ermöglicht Studierenden,
Mitarbeiter*innen, Promovend*innen, sowie Professor*innen eine gleichberechtigte
Teilhabe an allen wichtigen Entscheidungen. Den Hochschulen wollen wir außerdem
die Möglichkeit eröffnen das Amt eines Studentischen Vizepräsidenten zu
schaffen. Befristet auf ein Jahr kann so ein*e Student*in als gleichwertiges
Mitglied der Hochschulleitung die studentische Perspektive einbringen und die
Hochschule aktiv mitgestalten. Denkbar wäre eine Wahl durch den Senat der
Hochschule – analog zu den anderen Präsidiumsmitgliedern. Für diese Aufgabe soll
der*die Student*in für ein Jahr von ihren Verpflichtungen im Studium
freigestellt werden und eine angemessene Bezahlung erhalten. Vergleichbar mit
den Bürgerentscheiden auf der kommunalen Ebene, wollen wir, dass hochschulweite
Abstimmungen möglich werden. Nach dem Vorbild Baden-Württembergs soll auch die
Ur-Abwahl einer Hochschulleitung oder einzelner Mitglieder möglich werden. Bei
solchen hochschulweiten Entscheidungen sollen sich die Angehörigen aller
Mitgliedsgruppen mit gleichem Stimmrecht beteiligen können.
Als öffentlich finanzierte staatliche Einrichtungen haben die Hochschulen des
Landes zugleich eine gesellschaftliche Verantwortung und die Pflicht,
transparent zu arbeiten. Wir GRÜNE haben erreicht, dass die Hochschulräte nicht
mehr hinter verschlossenen Türen, sondern hochschulöffentlich tagen. In diesem
Zug wollen wir außerdem die Hochschulkuratorien auflösen und sie mit den
Hochschulräten zusammenlegen. Angepasst werden muss auch die Zahl der
studentischen Vertreter*innen. In Angesicht der breit gestreuten
Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz fordern wir nicht nur mindestens ein
studentisches Mitglied im Hochschulrat, sondern eine adäquate Repräsentation der
verschiedenen Hochschulstandorte. Wir wollen die Aufgaben der Hochschulräte auf
beratende Funktionen konzentrieren. Sie sollen künftig nicht mehr abschließend
über wichtige Fragen der Hochschulselbstverwaltung entscheiden und nicht mehr
das ausschließliche Recht haben, Vorschläge für die Wahl der Präsidentin oder
des Präsidenten zu unterbreiten. Bei Fragen, die die grundsätzliche Ausrichtung
der Hochschule betreffen wie zum Beispiel gemeinsame Projekte mit dem Land oder
mit Drittmittelgeber*innen, sollen die demokratisch gewählten
Hochschulvertreter*innen einbezogen werden.
Zur Hochschule gehören auch Promovend*innen, die bisher von keiner der
offiziellen Statusgruppe repräsentiert werden. Wir wollen die Promovierenden
deshalb als eigne Statusgruppe anerkennen, wie schon in Baden-Württemberg.
Wir unterstützen weiterhin die Selbstverwaltung der Verfassten
Studierendenschaft, die auch das politische Mandat beinhaltet. Die
LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz soll gestärkt werden indem ihr nicht nur
das bloße Recht zur Selbstgründung eingeräumt wird, sondern sie fest im
Hochschulgesetz verankert wird.
Betriebliche Mitbestimmung an allen Hochschulen, auch denen in freier
Trägerschaft, begrüßen wir.
Soziale Hochschullandschaft – Studienbedingungen verbessern
2011 haben wir GRÜNE die Studiengebühren in Rheinland-Pfalz für das zweistufige
Erststudium komplett abgeschafft. Doch zu einer sozialen Hochschullandschaft
gehört mehr als nur die Abwesenheit von Studiengebühren. Wir wollen die
Hochschulen und die Studierendenwerke darin unterstützen eine soziale
Infrastruktur zu schaffen bzw. diese auszubauen. Dazu gehört zum Beispiel das
Angebot von Kita-Plätzen an Hochschulen zu erhöhen. So soll jeder
Hochschulstandort mindestens eine Campus-Kita erhalten. Bei Kitas der
Studierendenwerke, die sich zum Großteil aus den Beiträgen der Studierenden
finanzieren, müssen Studierende Eltern bei der Vergabe Priorität haben.
Wer studiert, muss auch geeigneten und bezahlbaren Wohnraum finden können. Die
Studierendenwerke müssen daher campusnahe und kostengünstige Wohnheimplätze
vorhalten. Um sie dabei zu unterstützen, wollen wir die vorhandenen
Förderrichtlinien entsprechend überarbeiten und weiterentwickeln. Neben
Einzelappartements sind auch Wohngemeinschaften gefragt und können dabei helfen,
den Bau- und Mietpreis sowie den Flächenverbrauch sozial und ökologisch zu
gestalten. Wohnungsbau für Studierende hilft außerdem dabei den Wohnungsmarkt,
gerade in Städten, zu entspannen.
Trotz des gebührenfreien Erststudiums sind in Rheinland-Pfalz rund 1000
Studierende pro Semester von Studiengebühren, nämlich für das Zweitstudium,
betroffen. Diese Studiengebühren können individuelle Karrierewege verbauen und
halten auch potentielle Studierende aus Rheinland-Pfalz fern, wenn sie woanders
für ein Studium keine Gebühren entrichten müssen. Deshalb wollen wir die
Zweitstudiengebühren abschaffen. Die Hochschulen sparen sich damit den
zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei der Eintreibung der Gebühren. Die fehlenden
Einnahmen von ca. 1,3 Millionen Euro pro Jahr (für alle Hochschulen
zusammengenommen) sollen durch eine entsprechende Erhöhung der Grundfinanzierung
des Landes kompensiert werden.
Die Anzahl von Studienabbrechern, gerade in der Studieneingangsphase, ist uns zu
hoch. Wir wollen Studierende im Übergang von Schule zu Hochschule besser
unterstützen, zum Beispiel durch vielfältige Beratungsangebote. Im Studium geht
es nicht nur um gute Lehre, die auf die Heterogenität der Studierenden eingeht,
um Studienabbrüche zu vermeiden, sondern auch darum erfolgreiche Wege
aufzuzeigen, wenn das Studium doch nicht das richtige ist. Die gewonnene
Erfahrung ist auch ohne Abschluss nicht verloren und kann für den weiteren
Lebensweg wertvoll sein. Wir setzen uns für ein Forschungsprojekt ein, welches
die Motive für Studienabbrüche und den darauf folgenden Bildungsweg erfasst um
daraus Handlungsfelder für Politik und Hochschulen abzuleiten.
Wir wollen keine „qualifizierten Atteste“ an rheinland-pfälzischen Hochschulen
mehr zulassen. So gibt es aktuell an einigen Hochschulen die Regelung, dass sich
Studierende Atteste mit ihren Symptomen von einem Arzt aushändigen lassen müssen
um diese Mitarbeiter*innen vorzulegen, die dann entscheiden, ob der*die
Studierende prüfungstauglich ist oder nicht. Wir sehen darin einen massiven
Eingriff nicht nur in die Privatsphäre von Studierenden, sondern auch in die
ärztliche Schweigepflicht. Wir wollen stattdessen ein geordnetes Verfahren, dass
die Privatsphäre der Studierenden schützt. Ein Attest von einem Arzt, welches
bescheinigt, dass der Studierende krank und somit prüfungsunfähig ist, muss
ausreichen um an einer Prüfung nicht teilzunehmen! Hat die Hochschule den Wunsch
einen Amtsarzt hinzuziehen, muss sie die Kosten dafür übernehmen. Statt Druck
auf Studierende auszuüben, dass diese an Prüfungen teilnehmen, wünschen wir uns
eine konstruktive Begleitung der Studierenden auf dem Weg zum Studienabschluss.
Die Grünen in Rheinland-Pfalz werden sich weiter für eine Verbesserung des BAföG
einsetzen. Dazu gehört eine elternunabhängige Mindestförderung ebenso wie ein
niedrigschwelliges Antragsverfahren. Bei immer weiter sinkenden Zahlen von
BAföG-Empfänger*innen muss die Bundesregierung dringend die Fördersätze und
Freibeträge der Realität anpassen! Wir wollen außerdem gut ausgestattete BAföG-
Ämter in Rheinland-Pfalz, welche in Zukunft bei den Studierendenwerken
angesiedelt werden sollen, wie das auch in allen anderen Bundesländern
Deutschlands der Fall ist. Die Hochschulen werden damit entlastet und
Studierendenvertreter*innen können über den Verwaltungsrat der Studierendenwerke
auf ein ausreichendes Angebot achten und im Zweifel Einfluss nehmen.
Gute Arbeitsbedingungen sichern gute Forschung und Lehre
Wir Grüne setzen uns ein für verlässliche und familienfreundliche
wissenschaftliche Karrieren. Die befristeten Hochschulmittel haben jedoch zu
einem deutlichen Anstieg von befristeten und prekären Arbeitsverhältnissen im
Wissenschaftsbetrieb geführt. Mit solchen Kettenbefristungen wollen wir Schluss
machen. Durch eine solide sowie auskömmliche Grundfinanzierung möchten wir die
sachgrundlose Befristung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sukzessive
abbauen. Außerdem muss bei jeder befristeten Anstellung die Befristung begründet
werden – nicht umgekehrt. Es soll außerdem ein Qualifikationsziel für die
Mitarbeiter*innen vereinbart werden und das Erreichen sichergestellt.
Insbesondere die neue Möglichkeit Stellen von Mitarbeiter*innen nicht mehr an
kurze Projektmittellaufzeiten knüpfen zu müssen, wenn eine Weiterfinanzierung
absehbar ist, soll für die Entfristung von Stellen genutzt werden. Die
Leitlinien des Landes für gute Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen sind
eine gute Grundlage und sollen auch in Zukunft beachtet werden. Darüber hinaus
sollen die Hochschulen die Vereinbarkeit wissenschaftlicher Qualifikation und
Familie fördern, dazu gehört neben der fairen Bezahlung auch soziale
Infrastruktur wie ein ausreichendes Angebot an Kita-Plätzen. Auf Bundesebene
wollen wir uns für die Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
einsetzen. Das Gesetz schafft nicht nur unnötige Bürokratie, sondern beendet
wissenschaftliche Karrieren nach maximal 12 Jahren ohne auf individuelle
Lebenssituationen oder Karriereperspektiven eingehen zu können.
Zur Hochschule gehören auch Promovend*innen, die bisher von keiner der
offiziellen Statusgruppe repräsentiert werden. Wir wollen die Promovierenden
deshalb als eigne Statusgruppe anerkennen, wie schon in Baden-Württemberg.
Außerdem soll die Einrichtung von Promotionskollegs unterstützt werden, in denen
sich Promovierende austauschen können und sie auch Ansprechpartner finden.
Außerdem soll verhindert werden, dass Promovierende mit zu vielen anderen
Aufgaben überlastet werden und fordern deshalb eine Mindestzeit ein, die für die
Arbeit an ihrer Promotion vorbehalten bleibt.
Hochschulbau – modern und ökologisch
Hochschulen sind nur dann attraktiv und können ihren umfangreichen Aufgaben in
Lehre und Forschung nachkommen, wenn auch die entsprechenden Gebäude dafür
bereitstehen. Dafür werden Hochschulbibliotheken benötigt, die diesen Namen auch
verdienen. Ein umfassend sowie ausreichend bestückter Präsenszbestand sowie
digitale Medien müssen für alle Studierenden zur Verfügung stehen. Sie müssen
außerdem genügend Arbeitsplätze für die Studierenden bieten. Das Bildungsangebot
der Hochschulbibliotheken im Sinne der kulturellen Teilhabe soll auch der
Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Bei allen Planungen zur Gebäudeentwicklung an einer Hochschule sind außerdem die
gewählten Vertreter*innen der Hochschulgremien einzubeziehen. Schließlich wissen
Student*innen oder Forscher*innen am besten welche Räumlichkeiten sie für ihre
Bedürfnisse benötigen. Grundsätzlich muss nicht nur die Kapazität an Räumen
ausreichend sein, sondern auch deren Ausstattung. Angefangen bei grundsätzlichen
Dingen wie Räume frei von gesundheitsschädlichen Materialien, mit Heizung bis
hin zu einer entsprechenden digitalen Ausstattung. Damit die Klimaneutralität
2050 erreicht werden kann, müssen Neubauten grundsätzlich im Passivhausstandard
ausgeführt werden. Es ist außerdem zu prüfen inwiefern die Flächen der
Hochschulen in Rheinland-Pfalz für die Nutzung durch erneuerbare Energien
geeignet sind.
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