Veranstaltung: | LDV Idar-Oberstein |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 6. Finanzen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand, Landesfinanzrat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.03.2018, 08:00 |
F-2: Anteil Kreisverbände an staatlichen Mitteln
Antragstext
Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Anteil der staatlichen Mittel an die Kreisverbände wird wieder auf die
ursprüngliche Höhe von 20 % gebracht.
Begründung
Bis zum Jahr 2006 hatten wir Grüne üblicherweise zwischen 5,2 und 6,9% bei den Landtagswahlen erreicht, dementsprechend 5-7 Sitzen im Landtag. Der Verteilungsschlüssel für die staatlichen Mittel lag in dieser Zeit bei 20% für die Kreisverbände zu 80% für den Landesverband. In der außerparlamentarischen Opposition von 2006 bis 2011 musste neben Kürzungen bei den Vorstandsgehältern und anderen Maßnahmen auch der Schlüssel gekürzt werden: die Kreisverbände erhielten nur 12% der staatlichen Parteienfinanzierung.
Nach den erfolgreichen Landtagswahlen 2011 wurde der damalige Schlüssel von 20% für die Kreisverbände auf satte 23% zugunsten der Kreisverbände angehoben.
In der damaligen finanziellen Situation (18 Landtagsabgeordnete) war das durchaus angemessen.
Nach dem Wahlergebnis 2016 und im Zuge des folgenden Strukturprozesses wurde der Verteilungsschlüssel um nur 1 Prozentpunkt gekürzt. Aber nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung konnten 2016 umgesetzt werden.
Deshalb würde sich in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2022 ein nicht zufriedenstellendes Reinvermögen einstellen, wenn alles so bleiben würde.
Zusätzlich zu einer Kürzung des Gehaltes des Landesvorstandes ab 2019 ist die Kürzung des Anteiles der staatlichen Mittel der Kreisverbände auf 20 % absolut notwendig, um mittelfristig ausreichende Geldmittel für die anstehenden Wahlkämpfe zur Verfügung zu haben.
Kommentare