Veranstaltung: | LDV Idar-Oberstein |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 6. Finanzen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand, Landesfinanzrat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.03.2018, 08:00 |
F-1: Aufwandsentschädigung des Landesvorstands ab 2019
Antragstext
Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Die Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstands erhalten ein Grundgehalt
und eine Fahrtkostenpauschale für die Landesvorstandssitzungen.
Das Grundgehalt der Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstands beträgt
3.032,00 € /Monat und entspricht dem Gehalt einer Sachbearbeitungsstelle in der
LGS ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Im Jahr 2019 entfallen die jährlichen Lohnsteigerungen für den
geschäftsführenden Landesvorstand, die sich an den jährlichen Lohnsteigerungen
der LGS-Mitarbeiter*innen orientieren. Ab dem Jahr 2020 werden diese
Lohnsteigerungen für den geschäftsführenden Landesvorstand wieder übernommen.
Die Fahrtkostenpauschale wird errechnet aus der Entfernung zwischen Wohnort des
jeweiligen Vorstandsmitglieds und Mainz (aufgerundet auf volle Zehner) und
beträgt 2,50 Euro pro km und Monat.
Begründung
Der Landesvorstand trägt durch eine Kürzung des Gehaltes um 100 Euro und durch eine Nullrunde im Jahr 2019 seinen Teil dazu bei, dass in der mittelfristigen Finanzplanung ein zufriedenstellendes Reinvermögen nach den Landtags- und Bundestagswahlen 2021 erreicht werden kann.
Kommentare