Veranstaltung: | LDV Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Antragsteller*in: KV Koblenz (beschlossen am 11.04.2018), Patrick Zwiernik (KV Koblenz), Gregor Landwehr (KV Koblenz), David Tondera (KV Koblenz), Carl-Bernhard von Heusinger (KV Koblenz), Martin Schmidt (KV Koblenz), Martin Schmitt (KV Mayen-Koblenz), Birgit Meyreis (KV Mayen-Koblenz), Leo Neydek (KV Rhein-Lahn), Kirstin Kosche (KV Rhein-Lahn), Laura Martin Martorell (KV Koblenz), Ingrid Bäumler (KV Mayen-Koblenz), Dorothea Meinold (KV Koblenz), Michaela Jubelius (KV Mayen-Koblenz), Sophie Bartels (KV Koblenz), Lars Klapperich (KV Mayen-Koblenz), Harald Stölzgen (KV Koblenz), Helga Baron (KV Koblenz), Julia Schmenk (KV Koblenz), Uwe Hüser (KV Koblenz), Detlev Knopp (KV Koblenz); |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.04.2018, 11:08 |
Antragshistorie: | Version 1 |
D-1NEU: Wir sind kein Testlabor
Antragstext
Ultranet – so heißt die neue Gleichstromverbindung zwischen Nordrhein-Westfalen
und Baden-Württemberg. Rund 2.000 Megawatt elektrische Leistung kann die 340
Kilometer lange Leitung übertragen. Amprion plant und baut Ultranet zusammen mit
TransnetBW. Dabei wird erstmals Gleich- und Wechselstrom mit einer Spannung von
380 Kilovolt auf denselben Masten übertragen, den sogenannten Hybridmasten.
Gleich- und Wechselstrom wurden weltweit noch nie zuvor gleichzeitig auf einem
Strommast betrieben! Die benötigten Konverter-Stationen am Anfangs- und Endpunkt
in Osterrath und Philippsburg (Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom und
umgekehrt) werden erstmalig für dieses Projekt entwickelt. Sie benötigen nach
Angaben des Übertragungsnetzbetreibers eine Fläche von jeweils 100.000 m² und
verursachen Kosten von 900 Millionen Euro.
Die betroffenen Menschen werden einem Pilotprojekt/ Feldversuch ausgesetzt. Die
gesundheitlichen Risiken sind für dieses Pilotprojekt unklar und würden sich
erst nach Jahrzehnten zeigen. Studien oder Beweise für die Ungefährlichkeit
dieser beiden Übertragungstechniken auf einem Mast und den Konverter-Stationen
gibt es nicht. Deshalb sind diese als unerprobt anzusehen und abzulehnen. Selbst
die Strahlenschutzkommission empfiehlt für den Betrieb von Gleichstromleitungen
die Beauftragung von Forschungsprojekten in Form von Humanstudien. Wir wollen
nicht einem Feldversuch mit Besorgnispotential ausgesetzt werden. Es ist nicht
hinnehmbar, dass hier eine mögliche Gesundheits- und Umweltgefährdung offenbar
billigend in Kauf genommen wird, wenn eine nicht erforschte Technik weltweit
erstmals in dieser räumlichen Nähe zur Wohnbebauung zum Einsatz kommen soll.
Wie in der Rhein-Zeitung vom 27. März zu lesen war wird nun die
Bundesfachplanung für dieses Projekt eröffnet. Damit steht auch die Offenlage
unmittelbar bevor. Damit war bis Antragsschluss nicht zu rechnen.
In Koblenz führt führen diese Masten direkt über eine Grundschule und auch in
Urbar verläuft die Strecke direkt über der Wohnbebauung. Nach §4 der 26.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26.BImSchV)
dürfen wesentliche Änderungen von Niederfrequenzanlagen in der Nähe von
Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen
oder ähnlichen Einrichtungen nur vorgenommen werden, wenn die magnetische
Flussdichte die Grenzwerte nicht übersteigt. Das ist in diesem Fall höchst
zweifelhaft. Im Punkt 3 wird weiter aufgeführt, Anlagen mit Frequenzen von 50
Hertz und einer Nennspannung von 220 Kilovolt und mehr dürfen Gebäude, die zum
dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, nicht überspannen.
Für dieses Gleichstrombauvorhaben findet das Bundesbedarfsplangesetz keine
Anwendung.
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand für den Neubau von
Gleichstromtrassen von 400 Metern zur Wohnbebauung und der Erdkabelvorrang vor
Freileitungen gelten einzig beim Projekt ULTRANET nicht. Deutschlandweit werden
die Menschen beim Bau von Gleichstromtrassen mit den vorgenannten Standards
geschützt. Es scheint offensichtlich, dass Sicherheits- und Umweltaspekte aus
wirtschaftlichen Gründen vernachlässigt werden.
Deswegen fordern wir:
Keine Überland-, sondern grundsätzlich Erdverkabelung in Wohn- und
Mischgebieten
Prinzipiell soll die generelle Erdverkabelung voran getrieben werden
Bei den weiteren Planungen die Ergebnisse der Studie einzubeziehen
Begründung
mündlich
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