Veranstaltung: | LDV Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Artenvielfalt |
Antragsteller*in: | Klaus Puchstein (KV Ahrweiler), Tabea Rößner (KV Mainz), Stephanie Burkhardt (KV Donnersbergkreis), Anna Belz (KV Westerwald), Martin Schmitt (KV Mayen-Koblenz), Mathias Heeb (KV Ahrweiler), Georg Schiffer (KV Ahrweiler), Christoph Richter (KV Ahrweiler), Manuela Groß (KV Ahrweiler), Christoph Scheuer (KV Ahrweiler), Bernadette Heeb-Klöckner (KV Ahrweiler), Nathalie Plum (KV Ahrweiler), Andreas Schmickler (KV Ahrweiler); |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.03.2018, 10:55 |
Art-2: Vertikale Naturvernetzung für den Artenerhalt
Antragstext
Grundsätzlich muss beachtet werden, dass Flächen auf dem Land und in bebauten
Gebieten knapp sind. Vorhandene vertikale Gehölzstrukturen in langen Reihen und
vorhandene vertikale Landschaftsstrukturen sollten deshalb genutzt und gefördert
werden. Sie sollen ausgebaut und miteinander verbunden werden. In bebauten
Gebieten kann durch Empfehlungen und Wettbewerbe anstreben, dass die Fassaden
von Gebäuden begrünt werden.
In den Aktionen Blau und Grün wurden in Rheinland-Pfalz schon sehr viele
Maßnahmen getroffen, um Artenerhalt und Artenvielfalt qualitativ und quantitativ
zu fördern und zu stützen. Weiteres ist geplant und wird fortlaufend ergänzt.
Die Programme zur Biodiversitätsstrategie des Landes sollen fortgeführt werden
und hier gilt es, die richtigen Akzente zu setzen. Günstig ist es, wenn die
Biodiversitätsstrategie mit anderen Zielen der Landesregierung verknüpft werden
kann und so erhebliche Mehrfachnutzen durch gemeinsame Investitionen entstehen.
- Ökologische Trittsteine und Schutzgebiete systematisch miteinander
vernetzen, vorhandene bisher nicht geschützte Strukturen nutzen.
Ökologisch sinnvoller Ausbau der vorhandenen Strukturen.
Mehrfachnutzungen sind wünschenswert, um die öffentliche Akzeptanz zu steigern:
Eine Anbindung an die Radwegenetze punktuell oder parallel ist sinnvoll, damit
Menschen auf den Fahrten zur Arbeit und in der Freizeit die Natur bewusst
erleben können.
Kinder jeglichen Alters könnten bei Radausflügen (3) im Unterricht gezielt Natur
und Naturschutzmaßnahmen „erfahren“; die Volkshochschulen könnten spezielle
Radwanderausflüge für Naturerlebnisse und Naturschutzbildung für alle
Altersgruppen anbieten. Programmbereich „Natur verstehen“ der Aktion Grün.
Beim Ausbau der Strukturen der alternativen Stromerzeugung sollte man versuchen,
solche Anlagen auf Abstandsflächen mit Krautschichten zwischen Radwegen und
Gehölzen aufzustellen.
Forderungen aus dem Antrag:
- Erfassung aller vorhandenen Strukturen, die als Verbindungen zwischen
vorhandenen Schutzgebieten dienen können. Programmbereich „Natur
verbinden“ im Rahmen der Aktion Grün.
- Kriterien zum Ausbau dieser vorhandenen Verbindungen aufstellen. Dazu
müssen anerkannte Verfahren und wissenschaftlich Erkenntnisse einbezogen
werden. (1, 2)
- Die Verbindungen müssen genauso unter Schutz gestellt werden wie die
Schutzgebiete selbst, sie können als Ausgleichsmaßnahmen dienen
- Verbindungen zu analogen Strukturen in anderen Bundesländern und im
europäischen Ausland sollen beachtet werden
Begründung
Begründung der Maßnahmen:
Artenerhalt und Erhalt der Artenvielfalt durch Vernetzung der Schutzgebiete miteinander und Schutz der Vernetzungsstrukturen
Abbremsen des rasanten qualitativen und quantitativen Artenschwunds, der zurzeit stattfindet
Durch den systematischen Ausbau der Gehölzstrukturen ergibt sich der Mehrfachnutzen CO2-Minderung.
Heckenanlagen müssen regelmäßig auf den Stock zurückgeschnitten werden. Das Schnittgut kann in Hackschnitzel oder Pellets verarbeitet werden. Die Einnahmen daraus sind Kostendeckungsbeiträge für die Pflege.
Zur Pflege der Anlagen können gering Qualifizierte und Behinderte, z.B. Gartenbauwerker nach § 66 BBiG/§42m HwO (4) eingesetzt werden.
Mehrfachnutzen Gefahrenabwendung: Minderung von extremen Wetterereignissen. Hecken- und Gehölzstrukturen speichern Niederschlagswasser und an Hängen auch Quellwasser. Sie unterstützen Hochwasserschutz. Aufwachsende Gehölze bremsen Wind und Sturm.
Hinweise zum Ausbau und zur Pflege der vorhandenen Hecken und Gehölze: Aus dem Artikel „Zur Vogelwelt der schleswig-holsteinischen Knicklandschaft mit einer ornitho-ökologischen Bewertung der Knickstrukturen.“ geht hervor, dass 70 % der Arten sogenannte Redder (2 parallele Hecken mit einem Kies- oder Grasweg dazwischen) bevorzugen. Alle 50 bis 150 m sollte ein Baum bei der Pflege stehen gelassen werden und seine Krone voll ausbilden (Fachbegriff: Überhälter). Die Pflege sollte alternierend erfolgen in 150 m – Abschnitten. Alle 10 Jahre sollen die Hecken so auf den Stock gesetzt werden und zwar so, dass die stehengebliebenen Abschnitte jeweils 5 Jahre später als die anderen gekappt werden. Wenn es machbar ist, sollte feldseitig ein Krautstreifen von mindestens 5 m Breite hergestellt werden, der regelmäßig zu kürzen ist (Extensivweide für Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde in Abschnitten.) Diese Krautstreifen dürfen nicht zu Wendezwecken von landwirtschaftlichen Fahrzeugen gebraucht werden, sie müssen in den Schutzstatus mit einbezogen werden.
Verweise, Quellen
- ‚Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz vom 20. Januar 2017 Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – V 534-531.04‘ (Hinweis des Autors Knick=Hecke)
- „Zur Vogelwelt der schleswig-holsteinischen Knicklandschaft mit einer ornitho-ökologischen Bewertung der Knickstrukturen.“ Klaus Puchstein sen. 1980
- Radwanderland Rheinland-Pfalz http://www.radwanderland.de/
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